24.02.2022 - 12 Änderung der Hauptsatzung

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Wortprotokoll

Es entsteht eine rege Diskussion.

Frau Niewelt erläutert am Beispiel der Gemeinde Sponholz (Speedway-Anlage) die Bedeutung einer ordnungsgemäßen öffentlichen Bekanntgabe der Sitzungen.

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Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt § 10 Abs. 8 der Hauptsatzung des Amtes Neverin in folgenden Wortlaut zu ändern:

 

Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Amtsausschusses und seiner Ausschüsse werden spätestens sieben Tage vor der Sitzung unter der Internetadresse https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/ öffentlich bekannt gemacht.

Auf der Startseite führt der Navigationspunkt „Das Amt – Sitzungsdienst/Bürgerinformationssystem“ zu den in § 10 Abs. 8 Satz 1 bezeichneten öffentlichen Bekanntmachungen. Für Tagesordnungspunkte, die nicht öffentlich behandelt werden sollen, gilt dies nur insoweit, als dadurch der Zweck der Nichtöffentlichkeit nicht gefährdet wird.

 

Außerdem wird beschlossen, die Hauptsatzung des Amtes Neverin unter § 4 Abs. 2 Nr. 4 um folgende Regelung zu erweitern:

 

Der Amtsvorsteher trifft Entscheidungen nach § 134 Abs. 2 KV M-V i. V. m. § 22 Abs. 4 Nr. 1 KV M-V unterhalb der folgenden Wertgrenzen:

 

-          über die Genehmigung von Verträgen des Amtes mit Mitgliedern des Amtsausschusses und der Ausschüsse, sowie von Verträgen des Amtes mit natürlichen oder juristischen Personen oder Vereinigungen, die durch Mitglieder des Amtsausschusses und der Ausschüsse vertreten werden, die auf einmalige Leistungen gerichtet sind, unterhalb der Wertgrenze von 600,00 € sowie bei wiederkehrenden Leistungen unterhalb der Wertgrenze von 300,00 € pro Leistungsrate. 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

16

0

14

14

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV