26.01.2022 - 5 Einwohnerfragestunde

Reduzieren

Wortprotokoll

Es sind fünf Bürger*innen aus Trollenhagen anwesend.

 

Ein Einwohner erfragt, warum die Gemeinde die ganzen Gemeindeflächen verkaufen muss. Er behauptet, dass die Gemeindeflächen „verhökert“ werden und stellt die Frage, ob sich eventuell Gemeindevertreter bereichern oder einen Vorteil daraus nutzen.

Herr Enthaler widerlegt diese Behauptung und ermahnt den Bürger auf eine sachgerechte Darstellung und darauf, dass keine unsachlichen Behauptungen geäußert werden.

Der Einwohner führt aus, dass er die Grundstücksverkäufe prüfen lassen werde.

Des Weiteren führt der Einwohner zur, seiner Meinung nach, zunehmenden Verschmutzung der Gemeinde aus. Da das Laub nicht beseitigt wird, werden die Straßen schmaler und Regeneinläufe verstopfen. Seiner Ansicht nach erfolgt keine Reinigung der Gehwege, auch sei die Gemeinde ihrer Streupflicht nicht nachgekommen. Der Einwohner hat sich zu diesem Sachverhalt bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises beschwert. Eine Antwort liege ihm nicht vor. Herr Enthaler führt aus, dass dem Einwohner eine Antwort zugegangen ist. Eine Einwohnerin beschreibt, dass die Antwort des Landkreises nicht ausreichend ist. Sie behauptet, dass die Gemeinde „dreckig und verlaust“ ist. Ihrer Ansicht nach erfolgt in der Gemeinde seit geraumer Zeit keinerlei Reinigung. Herr Enthaler ermahnte die Einwohnerin auf sachliche Äußerungen. Weiter behauptet sie, dass „als ihr Mann noch Gemeindearbeiter war, gab es so ein verdrecktes Dorf nicht“. Ebenso äußert die Einwohnerin, dass ihr Mann noch Gemeindearbeiter wäre, wenn Herr Enthaler nicht Bürgermeister wäre. Der Bürgermeister kündigte ein Verweis aus der Sitzung an, wenn sich beide Einwohner nicht mit ihren Beschuldigungen zurückhalten. Herr Enthaler beendet die abermals aufkommende unsachliche Argumentation der Einwohner, welche in Beleidigungen gegenüber den Gemeindevertretern und gegen Herrn Enthaler persönlich überging.

 

Ein Einwohner (Bewohner des Wohnblocks) führt aus, dass mit Verantwortlichen der Wohnungsverwaltung ein Gespräch stattgefunden hat. Der Bewohner hat sich über die Art und Weise der Reinigung in bzw. an dem Wohnblock beschwert. Die Hausflurreinigung sowie die Beet- und Grünflächenpflege werden von der beauftragten Firma unzureichend ausgeführt.

Der Einwohner führt weiterhin aus, dass er bis dato keine Antwort auf seinen Antrag auf eine 10 – 15%ige Mietminderung während der Bauphase erhalten hat. Seiner Ansicht nach sind die gewährten 5 % für die Mieter nicht ausreichend.

Nach Meinung des Einwohners ist die Mietpreisanpassung (Erhöhung der Kaltmiete) nicht begründbar, da die herangezogenen Objekte nicht vergleichbar seien. Der Einwohner erwartet von der Wohnungsverwaltung bzw. von der Gemeindevertretung hierzu eine Stellungnahme. Herr Enthaler führt aus, dass für die aufgeführten Sachverhalte die Wohnungsverwaltung zuständig ist. Er erbittet sich von der Wohnungsverwaltung ebenfalls eine Antwort.

Der Einwohner führt aus, dass er bei Glatteis gestürzt ist. Die Gemeinde ist der Verkehrssicherungspflicht in diesem Winter nicht nachgekommen.

 

Zwei Einwohnerinnen führen aus, dass es an der Bushaltestelle an der Wendeschleife keine Unterstellmöglichkeit gibt und diese Haltestelle nicht beleuchtet ist. Die Kinder, welche morgens mit dem Bus zur Schule fahren, stellen sich unter einem defekten Häuschen, unweit der Haltestelle unter, da sie sonst der Witterung ausgeliefert sind. Die Kinder müssen, wenn der Bus naht, rasch zu der nicht beleuchteten Wendeschleife gehen. Die Einwohnerinnen sehen hierin eine Gefahr für die Kinder. Die Gemeindevertreter diskutieren ausführlich über die Gegebenheiten. Es wird festgelegt, dass im Bauausschuss die Reparatur des defekten Häuschens sowie die Installation einer Laterne beraten werden soll.

 

Eine Einwohnerin führt zum Zustand des Hobbylandes aus und erfragt, ob das Gelände gereinigt und von Unrat befreit werden und ob die Oberfläche der Rampe repariert werden kann. Herr Enthaler führt aus, dass die Rampe nicht reparabel ist. Frau Gronau führt aus, dass die Reinigung während des Arbeitseinsatzes (Subbotnik) in der Gemeinde erfolgen sollte, aber auf Grund mangelnder Beteiligung der Einwohner nicht alle angedachten Arbeiten ausgeführt werden konnten.