25.10.2021 - 9 Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 4 "Reitanlage in R...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Brauns erfragt, ob der sog. „schwarze Weg“ nach Glocksin erhalten bleibt. Herr Böhm bestätigt dies.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt:

  1.    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt für die in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich, umfassend die nachfolgenden Flurstücke
     

Gemarkung

Flur

Flurstück

Rossow

1

81/16 (TF)

92/6

92/8 (TF)

 

die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Reitanlage in Rossow“.

  1. Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Reiterhof“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Reitanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen.
  1.    Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
     
  2.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
  1.    Alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung des Gebietes entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Dies wird in einem städtebaulichen Vertrag detailliert festgeschrieben.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

6

0

6

6

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage