25.10.2021 - 11 Beschluss über die Erhöhung der Grundgebühr für...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Mo, 25.10.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt,
die Erhöhung der Entsorgungsgebühr der abflusslosen Gruben von 15,73 €/m³ auf 19,65€/m³ ab dem 01.01.2022
die Erhöhung der Entsorgungsgebühr der Kleinkläranlagen von 30,41 €/m³ auf 37,44€ /m³
ab dem 01.01.2022
die Erhöhung/Ergänzung der Zulagen für:
- Saugschlauch ab 10 m von 0,60 €/m auf 1,12 €/m,
- vergebliche Anfahrt von 41,65 €/vergebl. Anfahrt auf 92,82 €/vergebl. Anfahrt,
- Abfuhr an Sonn- und Feiertagen von 85,68 €/Abfuhr von 213,31 €/Abfuhr,
- Notfahrt werktags 16 Uhr -7 Uhr von 0,00 €/Abfuhr auf 183,71 €/Abfuhr,
und die damit verbundene 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Entsorgung von dezentralen Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Neuenkirchen.
Die Kalkulation hat zur Beschlussfassung vorgelegen und wurde durch die Gemeindevertretung gebilligt.
Die Regelung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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68,3 kB
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