25.10.2021 - 11 Beschluss über die Erhöhung der Grundgebühr für...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

In der Überschrift der Beschlussvorlage muss statt „Grundgebühr“ das Wort „Zusatzgebühr“ stehen.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt,

 

die Erhöhung der Entsorgungsgebühr der abflusslosen Gruben von 15,73 €/m³ auf 19,65€/m³ ab dem 01.01.2022

 

die Erhöhung der Entsorgungsgebühr der Kleinkläranlagen von 30,41 €/m³ auf 37,44€ /m³

ab dem 01.01.2022

 

die Erhöhung/Ergänzung der Zulagen für:

 

  1. Saugschlauch ab 10 m von 0,60 €/m auf 1,12 €/m,

 

  1. vergebliche Anfahrt von 41,65 €/vergebl. Anfahrt auf 92,82 €/vergebl. Anfahrt,

 

  1. Abfuhr an Sonn- und Feiertagen von 85,68 €/Abfuhr von 213,31 €/Abfuhr,

 

  1. Notfahrt werktags 16 Uhr -7 Uhr von 0,00 €/Abfuhr auf 183,71 €/Abfuhr,

 

und die damit verbundene 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Entsorgung von dezentralen Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Neuenkirchen.

 

Die Kalkulation hat zur Beschlussfassung vorgelegen und wurde durch die Gemeindevertretung gebilligt.

 

Die Regelung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

10

0

10

10

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage