28.10.2021 - 4 Billigung der Niederschrift der Sitzung vom 01....

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Niederschrift der Gemeindevertretersitzung vom 01.07.2021 liegt den Gemeindevertretern vor und wird einstimmig angenommen.

Es kam die Frage auf, ob die Gemeindevertretung über die Billigung abstimmen muss.

Anmerkung der Verwaltung:

Nach § 13 Nr. 4 der Geschäftsordnung der Gemeinde Neddenmin ist die Sitzungsniederschrift in der darauffolgenden Sitzung der Gemeindevertretung zu billigen, über Einwendungen und Änderungen ist abzustimmen.