22.09.2021 - 17 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Datum:
- Mi, 22.09.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
-
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt für die in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereiche, umfassend die nachfolgenden Flurstücke
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
Rühlow |
2 |
30 |
Rühlow |
2 |
35 |
Rühlow |
2 |
36 |
Rühlow |
2 |
37 |
Rühlow |
2 |
45 |
Rühlow |
2 |
46 |
Rühlow |
2 |
47 |
Rühlow |
2 |
48/1 |
Rühlow |
2 |
49 |
Rühlow |
2 |
50 |
Rühlow |
2 |
51/3 |
Rühlow |
2 |
52/7 |
Rühlow |
2 |
55/5 |
Rühlow |
2 |
56 |
Rühlow |
2 |
57/3 |
die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sponholz.
Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 3 "Solarpark Rühlow".
- Die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft soll in sonstiges Sondergebiet „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ geändert werden.
- Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung des Gebietes entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger, PNE AG aus Cuxhaven zu tragen. Dies wird in einem städtebaulichen Vertrag detailliert festgeschrieben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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3
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(wie Dokument)
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731,8 kB
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