22.09.2021 - 13 Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Spielpl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Datum:
- Mi, 22.09.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz fasst den Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Spielplatzes sowie deren Einfriedung auf dem Gelände der Feuerwehr/des Gemeindezentrums Sponholz entsprechend beigefügter Anlage.
Die Einfriedung des Spielplatzes ist auf Wunsch der Gemeinde noch im Jahre 2021 vorzunehmen.
Der Bürgermeister wird abweichend von § 6 Abs. 1 Nr.1 der Hauptsatzung der Gemeinde Sponholz vom 14.11.2019 ermächtigt, nach Angebotseinholung und – Prüfung durch die Verwaltung, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Diese Ermächtigung beschränkt sich auf einen Höchstwert von insgesamt 10.000 €.
Der Auftrag ist vom Bürgermeister und einem seiner Stellvertreter auszufertigen.
Die Gemeindevertretung ist in der nach Auftragserteilung folgenden Gemeindevertretersitzung über die Auftragsvergabe zu informieren.
Für die Vergabe sind die einschlägigen Vergabebestimmungen einzuhalten.
Zur Gestaltung des Spielplatzes in Sponholz erfolgt eine Abstimmung zwischen der Gemeinde/Bauausschuss und der Verwaltung.
Für das Vorhaben sind entsprechende Fördermittel einzuwerben.