08.09.2021 - 10 Beschluss zur Entlastung Bürgermeister für Jahr...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Witthaus führt das Wort. Gemäß dem Schreiben der unteren Rechtsaufsichtsbehörde liegen keine schwerwiegenden Verstöße vor und somit eine Verweigerung der Entlastung des Bürgermeisters nicht in Betracht kommt. Laut Herrn Witthaus kann dieser Meinung nicht entsprochen werden. Der Gemeinde ist sehr wohl ein wirtschaftlicher Schaden entstanden.
Es wird bezweifelt, dass das Objekt im Fall eines Verkaufs einen Preis in Höhe des Buchwertes erzielen würde. Das bedeutet, dass das Objekt „überteuert“ gebaut wurde.

Außerdem sind jetzt finanzielle Mittel in diesem Objekt gebunden, die für andere Projekte hätten genutzt werden können. Die Rechtsaufsichtsbehörde hält die Einwände der Gemeindevertretung für zur gering. Die Gemeindevertretung ist ebenso der Ansicht, dass gegen die Informationsverpflichtungen eines Bürgermeisters im erheblichen Maße verstoßen wurde und, dass ein Tolerieren dieses Fehlverhaltens nicht hingenommen werden kann.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Neverin beschließt gemäß § 60 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Entlastung des Bürgermeisters für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2018.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

9

1

6

0

6

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage