08.09.2021 - 10 Beschluss zur Entlastung Bürgermeister für Jahr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mi, 08.09.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Matthias Müller
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Witthaus führt das Wort. Gemäß dem Schreiben der unteren Rechtsaufsichtsbehörde liegen keine schwerwiegenden Verstöße vor und somit eine Verweigerung der Entlastung des Bürgermeisters nicht in Betracht kommt. Laut Herrn Witthaus kann dieser Meinung nicht entsprochen werden. Der Gemeinde ist sehr wohl ein wirtschaftlicher Schaden entstanden.
Es wird bezweifelt, dass das Objekt im Fall eines Verkaufs einen Preis in Höhe des Buchwertes erzielen würde. Das bedeutet, dass das Objekt „überteuert“ gebaut wurde.
Außerdem sind jetzt finanzielle Mittel in diesem Objekt gebunden, die für andere Projekte hätten genutzt werden können. Die Rechtsaufsichtsbehörde hält die Einwände der Gemeindevertretung für zur gering. Die Gemeindevertretung ist ebenso der Ansicht, dass gegen die Informationsverpflichtungen eines Bürgermeisters im erheblichen Maße verstoßen wurde und, dass ein Tolerieren dieses Fehlverhaltens nicht hingenommen werden kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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103 kB
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