07.09.2021 - 11 3. Änderung des Bebauungsplans "Ihlenfeld-Nord" - ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt:

 

Aufstellungsbeschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans "Ihlenfeld-Nord". Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung.

Der Geltungsbereich umfasst das im anliegenden Lageplan (Anlage 1) gekennzeichnete Plangebiet.

 

  1. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von bis zu 4 weiteren Baugrundstücken, um der hohen Nachfrage nach Baustandorten nachzukommen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Im beschleunigtem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen; § 4 c ist nicht anwendbar. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz bei der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.

 

Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss:

 

  1. Der Planentwurf über die 3. Änderung des B-Plans „Ihlenfeld-Nord“ wird in der vorliegenden Fassung vom August 2021 gebilligt und beschlossen (Anlage 2).

Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom August 2021 gebilligt (Anlage 3).

 

  1. Der Entwurf über die 3. Änderung des B-Plans „Ihlenfeld-Nord“ mit der Begründung sind öffentlich auszulegen.

Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt der Einwendungen nicht kannte und nicht kennen musste.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

10

0

10

9

0

1

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage