07.09.2021 - 10 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark am B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Albrecht nimmt nicht an der Abstimmung teil.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt:

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark am Bahndamm nordwestlich von Ihlenfeld“ der Gemeinde Neuenkirchen wird mit der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung vom August 2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen (Anlagen 2.1-2.2). Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom August 2021 gebilligt (Anlagen 3.1-3.5).

 

  1. Der Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark am Bahndamm nordwestlich von Ihlenfeld“ der Gemeinde Neuenkirchen ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

10

1

9

8

1

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage