07.09.2021 - 9 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark am B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertreter sind sich darüber einig, dass im Durchführungsvertrag der § 3 Abs. 7 der Satz „Zur Absicherung der Rückbauverpflichtung gegenüber dem Grundeigentümer
übergibt der Vorhabenträger diesem spätestens zum Zeitpunkt des Baubeginns der
Anlage eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft, eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts, in Höhe der voraussichtlichen Rückbaukosten von 80.000,00 €.“ lauten soll. Die Ergänzung ist kursiv gefasst.

 

Herr Albrecht nimmt nicht an der Abstimmung teil.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt den Abschluss des städtebaulichen Vertrags mit der Solarfeld Ihlenfeld GmbH & Co. KG in der vorliegenden Fassung vom 27.05.2021 (Anlage 1) sowie den Abschluss des Durchführungsvertrags in der vorliegenden Fassung vom 14.06.2021 (Anlage 2).

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

10

1

9

8

0

1

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage