07.09.2021 - 8 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Di, 07.09.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
- Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neuenkirchen wird in der vorliegenden Fassung vom August 2021 (Anlage 2) beschlossen und festgestellt. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom August 2021 (Anlage 3.1 + 3.2) gebilligt.
- Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neuenkirchen ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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453,5 kB
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