09.09.2021 - 10 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinba...

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Wortprotokoll

Es erfolgt eine Diskussion über § 5 (Laufzeit/Kündigung) des Vertrages.

Gewollt ist eine unbefristete Laufzeit. Nur aus wichtigem Grund ist eine Kündigung möglich.

Grundsätzlich gilt es, dauerhaft eine Dienstleistungsaufgabe für die Bürger*innen zu erbringen. .

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Beschluss:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und dem Amt Neverin zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft auf der Grundlage des § 167 Abs. 2 i.V.m. § 167 Abs. 1 KV M-V entsprechend vorliegendem Entwurf.

Inhalt der Vereinbarung ist die Übernahme der Funktion der kreislichen Regionalverwaltung für die Zulassungsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte durch den Amtsvorsteher des Amtes Neverin.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

16

0

14

14

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage