03.08.2021 - 7 Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Wahl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt, den Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Staven (VO-37-ZD-21-263) vom 20.04.2021 in der Höhe der funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung wie folgt zu ändern:

 

Funktion

Entscheidung Gemeindevertretung vom 20.04.2021

Erhöhung Aufwandsentschädigung um (Vorschlag)

Funktionsbezogene Aufwandsentschä-digung inkl. Erhöhung

Wahlvorsteher/in

80,00 €

15,00 €

95,00 €

Schriftführer/in

75,00 €

15,00 €

90,00 €

stellv. Wahlvorsteher/in

70,00 €

15,00 €

85,00 €

stellv. Schriftführer/in

70,00 €

15,00 €

85,00 €

Beisitzer/in

60,00 €

15,00 €

75,00 €

 

Das per 20.04.2021 beschlossene Verpflegungsgeld bleibt dem Grunde und der Höhe nach (50,00 €) unverändert.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

6

0

4

4

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV