29.06.2021 - 9 Beschluss zur Bevollmächtigung des Bürgermeiste...

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt den Bürgermeister zu bevollmächtigen, abweichend der in der Hauptsatzung festgesetzten Wertgrenzen, die nachfolgenden freiberuflichen Leistungen zu vergeben:

 

-          Erschließungsplanung, Lph. 1-4 für die Erschließung des Plangebiets der 3. Änderung des B-Plans „Ihlenfeld-Nord“ bis max. 20.000 € brutto,

-          Entwurfsvermessung für den Planbereich der 3. Änderung des B-Plans „Ihlenfeld-Nord“ bis max. 10.000 € brutto und

-          Entwurfsvermessung Planbereich Gewerbegebiet „Storchennest“ bis max. 10.000 € brutto.

Die Ausfertigung der Aufträge hat bei Überschreitung der für den Bürgermeister geltenden Wertgrenze entsprechend der Formvorschriften durch den Bürgermeister und seinen Stellvertreter zu erfolgen.

 

Der Bürgermeister hat die Gemeindevertretung über seine Entscheidung zu unterrichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

10

0

6

6

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV