29.06.2021 - 11 Entlastung Bürgermeister für Jahresabschluss 2019

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Teutloff erläutert kurz und empfiehlt dem Beschluss zuzustimmen.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt gemäß § 60 Absatz 5 der Kommunalverfassung M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2019.

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

10

1

6

5

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV