29.06.2021 - 10 Feststellung Jahresabschluss 2019

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Finanzausschuss empfiehlt die Annahme des Beschlusses.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt gemäß § 60 Absatz 1 i.V.m. § 127 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) den Jahresabschluss 2019 anzuerkennen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

10

0

6

6

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage