15.06.2021 - 2 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Es waren 4 Einwohner anwesend.

 

Herr P. fragt nach dem Stand des B-Planes in Neuendorf und ob es einen Bauantrag im Gatscher Damm gibt. Herr Blank gibt Auskunft. Es gab etwa 5-6 Widersprüche. Genau konnte Herr Blank es nicht mehr sagen. Die Auslegung ist abgeschlossen. Ja es gibt einen Bauantrag. Der ist allgemein bekannt. Herr Senf erläutert weiterhin, dass heute im öffentl. Teil darüber beschlossen wird und es keine gravierenden Änderungen zum Vorentwurf gibt.

 

Familie J. hat mehrere Fragen.

  1. Warum war der Termin dieser Sitzung nicht im Internet (auf der Gemeindeseite) bzw. nicht im Amtsblatt zu finden. Herr Senf erklärt, dass er die Gemeindeseite mit etwaigen Terminen betreut und dieses Mal die Veröffentlichung leider vergessen hat. Er entschuldigt sich für dieses Missgeschick. Weiterhin erklärt Herr Konkel, die rechtlich vorgeschrieben Veröffentlichungsmedien (Ratsinfo, Schaukästen). Er verweist darauf, dass die Gemeindeseite lediglich ein Service für die Bürger darstellt.
  2. Kann im Gatscher Damm Tempo 30 eingeführt werden? Es gibt dort viele Raser, zukünftig einen Kreuzungsbereich, viele Kinder und schlechte Gehwegbeleuchtung. Alternativ wird auch nach Stoppern auf der Straße nachgefragt.

Herr W (Einwohner) betritt um 18:08 Uhr den Sitzungsraum.

Herr Blank verweist darauf, dass dieser Antrag bereits mehrmals gestellt wurde.

Herr Konkel bestätigt das Geschwindigkeitsproblem.

Herr P. stimmt ebenfalls dem Geschwindigkeitsproblem zu.

Herr Thiele verweist auf die zusätzliche, saisonale Zunahme des Verkehrs durch den Campingplatz.

Herr W. weist darauf hin, dass durch Stopper der steigende Geräuschpegel (Anfahren-Bremsen) zu beachten sei.

Herr Konkel schlägt vor, einen Beschluss durch das Amt erarbeiten zu lassen. Das Amt soll umfassend erarbeiten, wie man dem Geschwindigkeitsproblem entgegnen kann und was dafür nötig ist (Anträge usw.). Zum Beispiel durch Geschwindigkeitsreduzierung oder bauliche Änderungen. Die Gemeindevertretung spricht sich gemeinsam für diesen Vorschlag aus.

  1. Familie J. hat vor 3 Jahren Kaufantrag für eine Fläche zwischen deren Haus und dem Gatscher Damm gestellt. Dazu gibt es einen formalen Beschluss. Es fand dazu eine Vermessung, eine Begehung und eine Grundstückszerlegung statt. Es gab keine Ablehnung zum Kauf. Die Familie hat schriftliche Anfragen an das Amt sowie an die Gemeinde gestellt. Seit 2019 bekam sie keine Antwort. Weder vom Amt noch von der Gemeinde. Am 20.04.2021 war auf der Tagesordnung der Sitzung der Beschluss zur Rückzahlung der Vermessungskosten an die Familie. Die Familie ist unzufrieden mit dem langwierigen Verlauf und der schlechten Kommunikation zwischen ihnen und dem Amt bzw. der Gemeinde. Sie bekräftigen weiterhin das Kaufinteresse und fragen nach dem weiteren Vorgehen.

Herr Senf spricht über den Beschluss zur Erstattung. Weiterhin teilt er mit, sofern sich ein neuer Kenntnisstand zur Einfahrt ergibt, wird Familie J. informiert. Er hat bereits erste Informationen durch Herrn Diekow vom Amt Neverin.

Herr J. fragt noch einmal direkt nach, warum die Familie nicht informiert wird und keine Antwort erfolgt.

Herr Blank weist auf Verzögerungen durch die Corona-Pandemie hin und hofft, dass ab Montag wieder zügige Reaktionen durch das Amt erfolgen.

  1. Familie J. hat jahrelang ein Grundstück der zukünftigen Haselstraße gepachtet und gepflegt. Nun wurde der Pachtvertrag durch die Gemeinde gekündigt. Jetzt sammeln sich dort seit einiger Zeit Müllablagerungen, Erdaushub, hohes Unkraut und Schrott. Da es ein gemeindeeigenes Grundstück ist, wird nachgefragt, ob die Gemeinde den Unrat beseitigen und Grünschnitt vornehmen lassen kann.

Frau Ziethmann betritt den Sitzungsraum um 18:24 Uhr.

Herr Blank verweist darauf, dass dieses Problem der Vermüllung bekannt sei. Der Verursacher müsste erwischt werden oder die Tat dokumentiert und angezeigt werden, dann ist ein Handeln erfolgreich. Er hofft auf Einstellung dieses Problems, sofern die Bebauung/ Erschließung dort beginnt.

  1. Herr J. fragt nach den, im mittleren und nördlichen Teil, gerodeten Flächen der 3. Änderung B-Planes Nr. 2 in Neuendorf. Zurzeit wären es nur landwirtschaftliche Flächen, auf denen die streng geschützten Arten zu schützen sind. Die Rodung wäre eine Straftat. Er verweist auf das Naturschutzgesetz.

Herr Thiele verweist auf die Bekanntheit dieses Problems, auch im Amt Neverin und beim Landkreis MSE. Die Gemeinde hat keine Handhabe solange kein Verursacher haftbar gemacht werden kann. Es wird auf das Ersatzhabitat verwiesen und auf die bestehende Anzeige gegen jemanden.

  1. Herr J. fragt nach, warum auf dem ca. 5m breiten Grünstreifen am Außenring Richtung Broda eine Rodung stattgefunden habe.

Herr Senf erklärt, dass es sich um eine offizielle Maßnahme im Zuge der Absammlung der Eidechsen handle und eine neue Bepflanzung erfolgen wird.

  1. Die Familie hat damals ihre Garage an die Grundstücksgrenze gebaut, in der Annahme, es erfolgt keine weitere Bebauung. In dem Anschreiben zur Einfahrt steht, dass „im Einvernehmen“ miteinander gesprochen wird. Sie möchten wissen, ob noch ein Einvernehmliches Gespräch erfolgen wird?

Herr Blank teilt mit, dass es für den Nachbarn ein Baustopp der Garage gab.

Herr Senf möchte zeitnah mit Herrn Diekow darüber sprechen und dann wird sich auch an die Familie gewandt.

  1. Herr J. spricht die Grünfläche hinter seinem Haus an.

Herr Voß soll dort mähen, aber den Hang auslassen. (für den Naturschutz)

Herr W. fragt nach, ob die Gemeinde an der Kreuzung B192/ Gatscher Damm ein Schild aufstellen könnte für Fahrradfahrer: „Achtung Vorfahrt beachten“. Laut StVO müssen die Fahrradfahrer warten. Die wenigsten beachten aber diese Regel und es könnte dort zu schwerwiegenden Unfällen kommen. Die Gemeindevertretung will sich der Sache annehmen und das Amt soll prüfen ,ob dort ein Schild möglich ist.