09.06.2021 - 11 Sicherung der Handlungsfähigkeit der Gemeindeve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt, dass die Sitzung der beratenden Ausschüsse und der Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin, soweit diese öffentlich tagen,

 

[ ] ohne gleichzeitige Anwesenheit der Teilnehmenden im Sitzungsraum durchgeführt werden und stattdessen die Teilnehmenden durch eine synchrone Übertragung von Bild und Ton miteinander verbunden sind (Videokonferenz). Eine Bildübertragung kann bei bis zu einem Viertel der Gremienmitglieger unterbleiben, sofern diese mit einer ausschließichen Tonübertragung einverstanden sind und keine Zweifel an deren Identität besteht. (Grundlage: § 2 Absatz 2 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie)

 

oder

 

[x] ohne unmittelbare Anwesenehit der Öffentlichkeit im Sitzungsraum durchgeführt werden und die Sitzungen stattdessen zeitgleich über allgemein zugängliche Netze übertragen werden (Videoübertragung). (Grundlage: § 2 Absatz 1 und 7 des zuvor genannten Gesetzes)

 

oder

 

[ ] Sitzungen weder via Videoübertragung noch per Videokonferenz durchzuführen.

 

 

Davon unabhängig beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin

 

[x] im Einzelfall über Angelegenheiten einfacher Art im Umlaufverfahren zu entscheiden. Zu jedem Umlaufbeschluss erfolgt eine seperate Abstimmung, ob alle Mitglieder der Gemeindevertretung für diesen Sachverhalt eine Abstimmung im Umlaufverfahren befürworten. Die Abstimmung über die Beschlussfassung im Umlaufverfahren muss zu jedem Sachverhalt einstimmig durch alle Gemeindevertretreter beschlossen werden. (Grundlage § 2 Abs. 5 des zuvor genannten Gesetzes)

 

[ ] keinen Grundsatzbeschluss zur Beschlussfassung im Umlaufverfahren zu fassen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

9

0

8

7

0

1

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage