09.06.2021 - 10 Beschluss zur Schaffung einer Löschwasserentnah...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schult übergibt das Wort an Herrn Wuschke.

Dieser erläutert ausführlich die Notwendigkeit dieses Beschlusses, unter anderem auf Grund der Firmen mit hohem Gefährdungspotenzial.

Des Weiteren informiert er darüber, dass der Gemeinde eine Förderung der Maßnahme für das Jahr 2022 in Aussicht gestellt wurde.

Wenn die Förderung genehmigt wurde, wird sich die Gemeinde über die möglichen Finanzierungsmöglichkeiten der verbliebenen Summe beraten.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt die Umsetzung der nachfolgenden Variante:

 

[X] Variante I

Errichtung eines Löschwasserbehälters aus Beton mit einem Nutzvolumen von 975 m³, 3 Sauganschlüssen, teilweise unterirdisch für geschätzte Gesamtkosten in Höhe von ca. 318.600 € brutto. Die Bauausführung kann nur unter Bereitstellung von Fördermittel durchgeführt werden und ist für das HH-Jahr 2022 vorgesehen.

 

[  ] Variante II

Errichtung von 2 x200 m³ Löschwasserbehälter aus PE an einem Standort (Anlage 2), Nutzvolumen insgesamt 400 m³, 2x2 Sauganschlüsse, komplett unterirdisch, für geschätzte Gesamtkosten in Höhe von ca. 365.700 € brutto. Die Bauausführung kann nur unter Bereitstellung von Fördermittel durchgeführt werden und ist für das HH-Jahr 2022 vorgesehen

 

[   ] Variante III

Errichtung von 2 x 200 m³ Löschwasserbehälter aus PE an zwei Standorten (Anlage 3)

Nutzvolumen gesamt 400 m³, 2x2 Sauganschlüsse, komplett unterirdisch, für geschätzte Gesamtkosten in Höhe von ca. 423.400 € brutto. Die Bauausführung kann nur unter Bereitstellung von Fördermittel durchgeführt werden und ist für das HH-Jahr 2022 vorgesehen

 

Für die Umsetzung einer der vorbenannten Varianten ist ein Planungsbüro mit der Erarbeitung der Leistungsphase 3-6 und optional Leistungsphase 7-9, entsprechend zu beauftragen.

Der Bürgermeister wird abweichend von § 6 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung vom 14.11.2019 ermächtigt, nach Angebotseinholung und -prüfung durch die Verwaltung, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Diese Ermächtigung beschränkt sich auf einen Höchstwert von insgesamt 15.000,00 EUR. Der Auftrag ist vom Bürgermeister und einem seiner Stellvertreter auszufertigen. Die Gemeindevertretung ist in der nach Auftragserteilung folgenden Gemeindevertretersitzung über die Auftragsvergabe zu informieren.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

9

0

8

8

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV