28.04.2021 - 9 Entscheidung der Schulkonferenz der Grundschule...

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Wortprotokoll

Ab 28.04.2021 gilt nach den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes eine Testpflicht an Schulen. Die Tests müssen zweimal wöchentlich an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt werden. Folgende Testmöglichkeiten auf das Coronavirus SARS-CoV-2 wurden von der Schulkonferenz in Anlehnung an das Infektionsschutzgesetz für die Schule in Neverin festgelegt.

1. Vorlage einer Bescheinigung mit negativen Testergebnis von einer zulässigen Stelle

2. Vorlage einer Selbsterklärung über einen zu Hause durchgeführten Selbsttest mit negativem Testergebnis

3. Durchführung eines Selbsttests unmittelbar nach Betreten des Schulgebäudes

 

Auf der Schulkonferenz am 20.04.2021 wurde beschlossen, dass die Selbsttests nur in der Schule durchgeführt und nicht in die Häuslichkeit verlegt werden. In der Folge nutzt nun der überwiegende Teil der anwesenden Kinder die Testmöglichkeit in der Schule. Die Entscheidung sorgte bei einer Vielzahl der Eltern für Unmut. Um ihren Kindern eventuell peinliche Situationen durch positive Testergebnisse in der Schule ersparen zu wollen, entscheiden sich einige Eltern für Variante 2. Der Vorteil hierbei ist auch, dass Kinder mit einem positiven Testergebnis gar nicht erst die Schule betreten. Die Schulkonferenz hat das Mitgeben der für die Kinder kostenlos zur Verfügung gestellten Selbsttests für Durchführung der Tests in häuslicher Umgebung abgelehnt. Die Eltern bleiben somit auf den Kosten sitzen. Der Ausschuss für Schule, Jungend, Kultur und Sport akzeptiert grundsätzlich die Entscheidung der Schulkonferenz. Die Anwesenden bedauern aber, dass Eltern die aus Gründen der Ethik ihre Kinder lieber zu Hause testen möchten, jetzt finanziell schlechter gestellt werden, obwohl ausreichend Tests zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang empfiehlt der Ausschuss, dass die den Schulen zur Verfügung stehenden Tests den Eltern zur Selbsttestung der Kinder in der Häuslichkeit kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.