12.05.2021 - 16 Aufwandsentschädigung für die Wahlhelferinnen u...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Datum:
- Mi, 12.05.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Nils Alexander
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in Abhängigkeit der jeweiligen Funktion bei den anstehenden Wahlen am 26.09.2021 nachfolgende Aufwandentschädigungen zu zahlen.
Bei der in § 14 LKWO M-V genannten Aufwandsentschädigung i. H. v. 35,00 Euro für die Vorsitzenden und 25,00 € für die weiteren Mitglieder handelt es sich um einen Mindestbetrag.
Bei zeitgleicher Durchführung von Bundes- und Landtagswahlen erstattet der Bund anteilsmäßig den Ländern und zugleich den Gemeinden die durch die Wahl veranlassten notwendigen Ausgaben. Entsprechend § 49 Abs. 2 LKWG M-V gilt dieses auch, wenn die Bundestagswahl und Wahlen nach dem Landes- und Kommunalwahlgesetz als verbundene Wahlen am gleichen Tag durchgeführt werden.
Aufwandsentschädigung
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Bundestags- und Landtagswahl |
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Funktion |
Vorschlag inkl. Mindestbetrag |
Entscheidung der Gemeindevertretung inkl. Mindestbetrag |
Wahlvorsteher/in |
80 Euro |
80 Euro |
Schriftführer/in |
75 Euro |
75 Euro |
stellv. Wahlvorsteher/in |
70 Euro |
70 Euro |
stellv. Schriftführer/in |
70 Euro |
70 Euro |
Beisitzer/innen |
60 Euro |
60 Euro |
Verpflegungsgeld
Des Weiteren beschließt die Gemeindevertretung, dass der Wahlvorstand für die Wahl am 26.09.2021 ein Verpflegungsgeld i. H. v. 100 Euro erhält.