11.05.2021 - 9 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark am B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bauausschuss empfiehlt die Annahme des Beschlusses.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt:

Abwägungsbeschluss zum Vorentwurf:

  1.                                Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) geprüft.
  1.                                Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 1) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Das Amt Neverin wird beauftragt die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Offenlegungsbeschluss zum Entwurf:

  1.                                Der Entwurf (Anlage 2 + 3, Stand: April 2021) mit der dazugehörigen Begründung (Anlage 4, Stand: April 2021) einschließlich Umweltbericht (Anlage 5), Artenschutzfachbeitrag (Anlage 6 + 7) und Blendanalyse (Anlage 8) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  1.                                Der Entwurf und die Begründung samt Anlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
     
  2.                                Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten. Die Abstimmung der Nachbargemeinden hat gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

10

1

10

7

2

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage