28.04.2021 - 10 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 16 "Photovo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Saß führt zum Sachverhalt aus. Der Bauausschuss empfiehlt die Zustimmung.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt:

1. Dem Antrag der FEH Bauwerk GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 BauGB stimmt die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen zu und beschließt für den in der Anlage 3 dargestellten Geltungsbereich der Shelterschleife Nord die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 16 "Photovoltaikanlage Flughafen Neubrandenburg-Trollenhagen im Bereich Shelterschleife Nord" der Gemeinde Trollenhagen. Der räumliche Geltungsbereich mit einer Fläche von ca. 16 ha umfasst die Flächen der Flurstücke 108/3 der Flur 5 sowie das Flurstück 1/1 der Flur 6 in der Gemarkung Trollenhagen.

2. Ziel der o.g. Bauleitplanung soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.

3. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).

Sämtliche Kosten des Verfahrens sind vom Vorhabenträger zu übernehmen. Die Gemeinde wird keine finanziellen Mittel bereitstellen. Ein entsprechender öffentlich-rechtlicher Vertrag ist zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

9

0

8

8

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

 

 

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Anlagen zur Vorlage