28.04.2021 - 9 Satzung zur Gestattung des Gebrauchs kommunaler...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister führt zur bestehenden Hauptsatzung aus. Die Nutzung des Wappens bedarf der Genehmigung des Bürgermeisters. Mit Genehmigung der als Entwurf beigefügten Satzung ist die Abbildung des Gemeindewappens zu künstlerischen und wissenschaftlichen Zwecken sowie zum Zweck des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung für jedermann erlaubt. Die Gemeindevertreter sollen über die zukünftige Verwendung des Wappens beschließen.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt die Satzung zur Gestattung des Gebrauchs kommunaler Hoheitszeichen der Gemeinde Trollenhagen in der beigefügten Fassung.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

9

0

8

0

8

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage