28.04.2021 - 8 Aufwandsentschädigung für die Wahlhelferinnen u...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mi, 28.04.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Nils Alexander
Wortprotokoll
Am 26.09.2021 finden die Bundes- und Landtagswahlen M-V statt, bei welcher mit einem erhöhten organisatorischen Aufwand zur Einhaltung der CORONA-Schutzvorschriften zu rechnen ist. Um die Gewinnung einer ausreichenden Anzahl von Wahlhelfern zu erleichtern, wird eine Aufstockung der Regelsätze für die Aufwandsentschädigung angeregt. Hierbei ist zu beachten, dass bei zeitgleicher Durchführung von Bundes- und Landtagswahlen der Bund
anteilsmäßig den Ländern und zugleich den Gemeinden notwendige Ausgaben erstattet. Nach eingehender Diskussion befürworten alle anwesenden Ausschussmitglieder die Aufstockung entsprechend der nachfolgenden Tabelle.
Funktion Vorschlag inkl. Mindestbetrag
Wahlvorsteher/in 80 Euro
Schriftführer/in 75 Euro
stellv. Wahlvorsteher/in 70 Euro
stellv. Schriftführer/in 70 Euro
Beisitzer/innen 60 Euro
Weiterhin schlägt der Ausschuss ein zusätzliches Verpflegungsgeld in Höhe von 25,00 Euro vor.