20.04.2021 - 10 4. Änderung des B-Planes Nr. 2 "Eigenheimstando...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Senf führt zum Sachverhalt aus. 

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Beschluss:

 

Abwägungsbeschluss:

  1.    Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) geprüft.
  1.    Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 1) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Das Amt Neverin wird beauftragt die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss (zum geänderten Entwurf):

  1. Der geänderte Planentwurf der 4. Änderung des B-Planes Nr. 2 „Eigenheimstandort Neuendorf“ wird in der vorliegenden Fassung vom April 2021 (Anlage 2) gebilligt und beschlossen.
    Der geänderte Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom April 2021 (Anlage 4) gebilligt.

Der geänderte Entwurf der 4. Änderung des B-Planes Nr. 2 „Eigenheimstandort Neuendorf“ mit der geänderten Begründung sind öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt der Einwendungen nicht kannte und nicht kennen musste.

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

13

0

12

9

1

2

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage