13.04.2021 - 9 Aufwandsentschädigung für die Wahlhelferinnen u...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Beträge sollen ungefähr denen von 2019 entsprechen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in Abhängigkeit der jeweiligen Funktion bei den anstehenden Wahlen am 26.09.2021 nachfolgende Aufwandentschädigungen zu zahlen.

Bei der in § 14 LKWO M-V genannten Aufwandsentschädigung i. H. v. 35,00 Euro für die Vorsitzenden und 25,00 € für die weiteren Mitglieder handelt es sich um einen Mindestbetrag.

Bei zeitgleicher Durchführung von Bundes- und Landtagswahlen erstattet der Bund anteilsmäßig den Ländern und zugleich den Gemeinden die durch die Wahl veranlassten notwendigen Ausgaben. Entsprechend § 49 Abs. 2 LKWG M-V gilt dieses auch, wenn die Bundestagswahl und Wahlen nach dem Landes- und Kommunalwahlgesetz als verbundene Wahlen am gleichen Tag durchgeführt werden.

 

Aufwandsentschädigung

 

Bundestags- und Landtagswahl

Funktion

Vorschlag inkl. Mindestbetrag

Entscheidung der Gemeindevertretung inkl. Mindestbetrag

Wahlvorsteher/in

80 Euro

80 Euro

Schriftführer/in

75 Euro

75 Euro

stellv. Wahlvorsteher/in

70 Euro

70 Euro

stellv. Schriftführer/in

70 Euro

70 Euro

Beisitzer/innen

60 Euro

60 Euro

 

Verpflegungsgeld

 

Des Weiteren beschließt die Gemeindevertretung, dass der Wahlvorstand für die Wahl am 26.09.2021

 

[X] ein Verpflegungsgeld i. H. v. 120,00 € erhält.

 

[   ] kein weiteres Verpflegungsgeld erhält.

 

(zutreffendes bitte ankreuzen und ausfüllen)

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

10

0

10

10

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV