18.03.2021 - 10 Beschluss zur Haushaltssatzung 2021
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Do, 18.03.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Matthias Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Müller gibt einen Überblick über die Haushaltssatzung 2021.
Herr Schulz fragt an, wo der Verkauf des 6 WE-Blocks aufgeführt ist. Herr Müller informiert, dass der Verkauf noch nicht mit aufgeführt ist, da der Verkauf noch nicht erfolgt ist.
Es folgt eine kurze Diskussion.
Herr Schulz hat zu der Auflistung der BMW-GmbH einige Anmerkung und Nachfragen.
-> Warum soll die Gemeinde pro Wohnung (30 Stück) 216€ an die BMV-GmbH und nicht
wie vereinbart 196€ bezahlen?
-> Warum sind in der beigefügten Auflistung keine Termine für die geplanten Baumaßnah-
men notiert?
-> Sind in den 12.000,00€ für das pflastern eines Müllplatzes auch der Bau des Parkplatzes
enthalten?
-> Warum gibt die Gemeinde für Heiz- und Betriebskosten insgesamt 31.000€ aus, aber
nimmt bei den Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen nur 26.000€ ein? Warum
muss die Gemeinde die Differenz von 5.000€ zahlen bzw. tragen?
Die Gemeindevertreter möchten zeitnah eine entsprechende Stellungnahme der BMV-GmbH und bittet nochmal darum, dass die BMV-GmbH geplante Baumaßnahmen mit ihnen abstimmt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zirzow beschließt in ihrer heutigen Sitzung entsprechend § 45 ff der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011 S. 777) die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021.
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
1. im Ergebnishaushalt auf |
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einen Gesamtbetrag der Erträge von |
481.000 EUR |
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einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von |
497.400 EUR |
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ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von |
-16.400 EUR |
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2. im Finanzhaushalt auf |
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a) |
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von |
442.800 EUR |
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einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von |
448.200 EUR |
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einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von |
-5.400 EUR |
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b) |
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
27.500 EUR |
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einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
5.000 EUR |
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einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
22.500 EUR |
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festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf |
44.200 EUR |
§ 5 Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer |
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a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen |
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(Grundsteuer A) auf |
300 v. H. |
b) für die Grundstücke |
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(Grundsteuer B) auf |
370 v. H. |
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2. Gewerbesteuer auf |
380 v. H. |
§ 6 Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,28 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 7 Wertgrenzen
Nach § 4 Abs. 12 GemHVO – Doppik sind Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen zu erläutern, deren Gesamtvolumen 10.000,00 EUR übersteigt.
§ 8 Regelungen zur Deckungsfähigkeit
1. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO – Doppik erklärt.
2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO – Doppik erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.
3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO – Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
4. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt.
5. Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Aufwendungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge vorliegen, die zunächst zu kompensieren sind. Erst darüber hinaus gehende Mehrerträge können zur Deckung von Mehraufwendungen verwandt werden.
Nachrichtliche Angaben:
1. |
Zum Ergebnishaushalt |
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Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
310.533 EUR |
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2. |
Zum Finanzhaushalt |
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Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
333.886 EUR |
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3. |
Zum Eigenkapital |
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Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
1.081.108,86 EUR |
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Neverin, den |
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Ort, Datum |
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Siegel |
Bürgermeister |
[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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47,5 MB
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