10.03.2021 - 9 Feststellung Jahresabschluss 2019

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Woggersin beschließt gemäß § 60 Absatz 1 in Verbindung mit § 127 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S.777) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 anzuerkennen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

9

0

9

9

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage