23.02.2021 - 21 Grundsatzbeschluss zur Beantragung von Fördermi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 21
- Datum:
- Di, 23.02.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Jan Jungmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt den Bau bzw. die Erweiterung der Straßenbeleuchtung des Radweges am Storchennest und am Pastorenweg.
Das Amt Neverin, Fachbereich Bau und Ordnung wird beauftragt, den Fördermittelantrag vorzubereiten.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Fördermittelantrag schnellstmöglich zu stellen.
Die Errichtung erfolgt, sobald der Fördermittelantrag positiv beschieden wurde und die finanzielle Planung dies zulässt.
Im Falle eines positiven Fördermittelbescheides wird das Amt Neverin, Fachbereich Bau und Ordnung beauftragt, die Leistungen in Abstimmung mit Bürgermeister und Bauausschuss auszuschreiben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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991,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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638,5 kB
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