23.02.2021 - 20 Grundsatzbeschluss zur Beantragung von Fördermi...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Vor der Fördermittelbeantragung sind noch einige Sachverhalte zu klären. Der Abschluss von Dienstbarkeiten ist erforderlich. Informationen aus anderen Gemeinden sollen genutzt werden bezüglich der Verladung von Rüben.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt den Bau eines straßenbegleitenden Radweges von Neuenkirchen nach Ihlenfeld wie in der Anlage 1-5 beschrieben.

 

Folgende Varianten sollen geprüft werden: I2, I3a, I4, I5b und I5a als Alternative zu I5b.

Außerdem ist zu prüfen, ob auch die Neveriner Straße in Richtung Glocksin aufgenommen werden kann.

 

Das Amt Neverin, Fachbereich Bau und Ordnung wird beauftragt, die Planung des Radweges auszuschreiben und den Fördermittelantrag vorzubereiten.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Fördermittelantrag schnellstmöglich zu stellen.

Die Errichtung erfolgt, sobald der Fördermittelantrag positiv beschieden wurde und die finanzielle Planung dies zulässt.
 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, abweichend von § 6 der Hauptsatzung das wirtschaftlichste Angebot für die Planung der Leistungsphasen I und II nach HOAI.

bis zu einer Höchstgrenze von jeweils 25.000,00€ zu beauftragen.

Der Bürgermeister hat nach Auftragserteilung die Gemeindevertretung in der auf die Beauftragung folgenden Gemeindevertretersitzung über die Vergabe der Planungsleistung zu informieren.

 

Der beauftragte Planer und die Höhe des Planungshonorares sind bekannt zu geben.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

10

0

10

9

0

1

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage