23.02.2021 - 19 Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Löschwass...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt die Errichtung von einem Löschwasserbehälter mit 100 m³ in Neuenkirchen.
Die Errichtung erfolgt, sobald die finanzielle Planung dies zulässt.

Die genaue Platzierung der Löschwasserbehälter wird in einer späteren Sitzung der Gemeindevertretung beschlossen.

Das Amt Neverin, Fachbereich Bau und Ordnung wird beauftragt, den Fördermittelantrag vorzubereiten.

Der Fachbereich Bau und Ordnung soll zusammen mit der FFw mögliche Standorte für den bzw. die Behälter für Ihlenfeld finden. Erst nach der Klärung soll der Beschluss für Ihlenfeld gefasst werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

10

0

10

10

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage