16.02.2021 - 10 Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Löschwa...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Thiele führt einige Punkte zu diesem Sachverhalt an. Es ist wichtig, dass der Löschwasserbehälter im Erschließungsplan „Erweiterung Neuendorf“ mit aufgenommen wird. Damit ist es möglich im Zuge der Fördermittelantragstellung einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt die Errichtung eines Löschwasserbehälters in der Straße Blumenanger gemäß Anlage 1.

 

Der Löschwasserbehälter ist in den Erschließungsplan „Erweiterung Neuendorf“ mit aufzunehmen. Fördermittel sind durch das Amt zu beantragen.

 

Die Errichtung erfolgt sobald die finanzielle Planung dies zulässt.

Das Amt Neverin, Fachbereich Bau und Ordnung, wird beauftragt Angebote für die erforderlichen Planungen der Maßnahme einzuholen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, abweichend von § 6 der Hauptsatzung, das wirtschaftlichste Angebot für die Planung bis zu einer Höchstgrenze von 15.000,00 € zu beauftragen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

13

0

13

13

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage