28.01.2021 - 9 Grundsatzbeschluss über die Errichtung eines Lö...

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung diskutiert über die Kosten eines Behälters. Der Beschluss wird einstimmig vertagt. Herr Jungmann soll sich erkundigen, welche Kosten die Gemeinde erwarten kann, wenn diese einen Brunnen zur Wasserentnahme errichten würden.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin beschließt die Errichtung eines Löschwasserbehälters in der Straße „Ganzkower Weg“ gemäß Anlage 1

Die Errichtung erfolgt, sobald die finanzielle Planung dies zulässt.

Das Amt Neverin, Fachbereich Bau und Ordnung wird beauftragt, Angebote für die erforderlichen Planungen der Maßnahme einzuholen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, abweichend von § 6 der Hauptsatzung

das wirtschaftlichste Angebot für die Planung bis zu einer Höchstgrenze von 15.000,00€ zu beauftragen.

Der Bürgermeister hat nach Auftragserteilung die Gemeindevertretung in der auf die Beauftragung folgenden Gemeindevertretersitzung über die Vergabe der Planungsleistung zu informieren.

Der Beauftragte Planer und die Höhe des Planungshonorares sind bekannt zu geben.

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage