27.01.2021 - 8 Beschluss Haushaltsplan 2021

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schult erteilt Frau Mülling das Wort. Frau Mülling erläutert, dass am 19.01.2021 der Finanzausschuss, gemeinsam mit Herrn Müller, die Haushaltsplanung 2021 besprochen haben. Der Finanzausschuss empfiehlt die Zustimmung. Frau Mülling gibt den Stand der liquiden Mittel bekannt. Herr Müller führt detailliert zum Haushaltsplan aus und beantwortet die Fragen der Gemeindevertreter. 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt in ihrer heutigen Sitzung die nachfolgende Haushaltssatzung für das Jahr 2021:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

1. im Ergebnishaushalt auf

 

 

einen Gesamtbetrag der Erträge von

1.272.900  EUR

 

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

1.383.900  EUR

 

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

-111.000  EUR

 

 

 

 

2. im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

1.103.700  EUR

 

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von

1.188.000  EUR

 

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

-84.300  EUR

 

 

 

 

 

 

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

65.700  EUR

 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

111.000  EUR

 

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

-45.300  EUR

 

 

 

festgesetzt. 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.


§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                    110.300  EUR

 

§ 5 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

 

a)  für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen

 

(Grundsteuer A) auf

300 v. H.

b)  für die Grundstücke

 

(Grundsteuer B) auf

380 v. H.

 

 

2. Gewerbesteuer auf

380 v. H.

 

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,31 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 7 Wertgrenzen

Nach § 4 Abs. 12 GemHVO – Doppik sind Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen zu erläutern, deren Gesamtvolumen 10.000,00 EUR übersteigt.

 

§ 8 Regelungen zur Deckungsfähigkeit

1. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO – Doppik erklärt.

2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO – Doppik erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.

3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO – Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

4. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt.

5. Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Aufwendungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge vorliegen, die zunächst zu kompensieren sind. Erst darüber hinaus gehende Mehrerträge können zur Deckung von Mehraufwendungen verwandt werden.


Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

 

 

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

290.699  EUR

 

 

 

2.

Zum Finanzhaushalt

 

 

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

720.494  EUR

 

 

 

3.

Zum Eigenkapital

 

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.977.065,00  EUR

 

 

 

 [1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

9

0

8

8

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage