28.01.2021 - 7 Anfragen der Gemeindevertreter

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Wortprotokoll

Es gibt ein paar Bäume, die gefällt werden sollten, da diese schon teilweise absterben. Absterbende oder abgestorbene Bäume fallen nicht unter dem Kompensationsschutz und müssen daher nicht vom Landkreis genehmigt werden. Dies gilt ebenfalls für Bäume unter einen Stammumfang von einem Meter gemessen in 1, 30 m Höhe.

 

Herr Jungmann setzt sich wegen der Grabenkontrolle „Ganzkower Weg“ mit den Stadtwerken in Verbindung, weil diese den Graben zum Teil zugemacht haben sollen. Eine Abnahme ist noch nicht erfolgt.