10.12.2020 - 4 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemein...

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Wortprotokoll

Frau Schubert übergibt das Wort an Herrn Kalke. Die folgenden Anmerkungen beziehen sich auf die Tagesordnungspunkte 4 und 5.

Herr Kalke erklärt, dass der neue städtebauliche Vertrag vorliegt und nur noch von Frau Schubert unterzeichnet werden muss. Es wurden einige Formulierungen angepasst. Auch die Wilddurchlässe wurden auf Wunsch der Gemeinde vergrößert und die Abstände zur Bahn auf 27 m wurden angepasst. Auf die Bedenken von Frau v. S., dass durch die Anlage Tiere zu ihr auf den Hof kommen, wurde eingegangen. Ihr Grundstück wird auf Kosten der K & K Projekt UG eingezäunt. Auf Nachfrage versichert Herr Kalke, dass die Anlage trotz Anpassung der Wilddurchlässe weiterhin 110 m vom Dorf entfernt gebaut wird. Herr Vohs bittet darum, dass Herr Kalke noch einmal auf die Blendwirkung der Module und auf eventuelle gesundheitliche Bedenken eingeht. Eine Blendung der Wohnbebauung ist ausgeschlossen, da die Module Richtung Süden ausgerichtet werden. Gesundheitliche Bedenken bestehen keine, da keine Dünnschichtmodule, welche Cadmium enthalten, verbaut werden. Die elektromagnetische Strahlung ist schon nach wenigen Metern nicht mehr mess- bzw. spürbar. Nach den jetzigen Gesetzlichkeiten kommt es zu keinen Strompreiserhöhungen. Auf Nachfrage erklärt Herr Kalke, dass die Anlage nach Ablauf der Laufzeit recyclebar ist. Sollten Module gestohlen werden, gilt dies als Versicherungsschaden. Die Anlage wird aber über- und bewacht um Diebstahl zu verhindern.

Alle heute besprochenen Anpassungen werden in die Planung aufgenommen.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt:

Abwägungsbeschluss:

 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) geprüft.

 

  1. Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 1) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Das Amt Neverin wird beauftragt die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Offenlegungsbeschluss:

 

3. Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans (Anlage 2, Stand: 01.09.2020) mit der dazugehörigen Begründung (Anlage 3, Stand: 01.09.2020) einschließlich Umweltbericht (Anlage 4) und artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (Anlage 5) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

5. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten. Die Abstimmung der Nachbargemeinden hat gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

9

0

8

8

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage