01.12.2020 - 14 Entlastung Bürgermeister für Jahresabschluss 2018

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt gemäß § 60 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Entlastung des Bürgermeisters für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2018.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

6

1

5

4

0

0

*Mitwirkungsverbot hatte Herr Böhm im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV