18.11.2020 - 8 Feststellung Jahresabschluss 2018

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gruß erbittet, dass die Formulierung, welche im Protokoll zur Feststellung des Jahresabschlusses 2017 aufgeführt wurde, für die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 übernommen wird. Somit wird festgelegt, dass die folgende Anmerkung im abschließendem Prüfvermerk zur Jahresabschlussprüfung 2018 für die den Jahresabschluss feststellende Gemeindevertretung aufgenommen wird: „Alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Neverin haben freiwillig und ohne gesetzliche Grundlage einen vorzeitigen Umstieg auf die elektronische Dokumentenablage bereits zum 01.01.2015 vollzogen. Diese grundlegende Umstellung ist aus verwaltungsökonomischer Sicht irreversibel. Die Pflicht zur elektronischen Aktenführung gilt in Mecklenburg-Vorpommern für alle Behörden erst ab 1. Januar 2020. Die Verwaltung hat nunmehr den bedeutenden, Abhilfe versprechenden Schritt mit der Umstellung vom alten Rechnungslegungssystem Finanz+ der Firma DATA-PLAN Computer Consulting GmbH auf die Software H&Hpro Doppik der Firma H&H Datenverarbeitungs- und Beratungsgesellschaft mbH, die die digitale Belegstruktur fehlerfrei in ihr Finanzprogramm einzubinden versteht, vollzogen. Da eine rückwirkende Jahresabschlusserstellung für die noch offenen Haushaltsjahre 2017 - 2019 mit dem erst ab dem 01.01.2020 angewandten Programm H&H nicht möglich ist, werden die o.g. Mängel unweigerlich bis zum Jahresabschluss auf den 31.12.2019 gänzlich oder anteilig bestehen bleiben. Die Gemeindevertretung kommt ohne jede Möglichkeit der Einflussnahme auf diesen technisch begründeten Umstand nicht umhin, die lediglich eine Einschränkung und nicht etwa eine Versagung des Bestätigungsvermerks begründenden Mängel zu akzeptieren.“ Herr Gruß erläutert, dass somit die Haftung nicht bei den Gemeindevertretern liegt, da die Grundsätze der ordentlichen Buchführung bemängelt werden. Laut Herrn Gruß ist eine weitere Einschränkung im Prüfvermerkt hinzugekommen. Die Gewässer 2. Ordnung sowie die mit diesen zusammenhängenden wasserbaulichen Anlagen wurden nicht vollständig bilanziert. Die Bewertung und Erfassung der Altbestände ist nachzuholen.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt gemäß § 60 Absatz 1 in Verbindung mit § 127 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S.777) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 anzuerkennen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

9

0

8

8

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage