18.11.2020 - 11 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemei...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Nach Handmeldung durch den Bürger erteilt ihm Herr Enthaler das Wort. Der Bürger führt aus, dass der vorliegende Antrag der FEH Bauwerk GmbH (nebst Anlagen) vom 06.06.2020, nicht die tatsächlich geplanten Maße der PV-Anlage enthält. Herr Saß verweist auf das Gespräch im Bauausschuss, bei dem der Bürger zugegen war.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt:

1. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Trollenhagen wird wie folgt geändert:
Der Änderungsbereich mit einer Größe von rund 28,8 ha betrifft das Areal der Shelterschleife Nord am Flughafen Neubrandenburg-Trollenhagen.
Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 „Photovoltaikanlage Flughafen Neubrandenburg-Trollenhagen im Bereich Shelterschleife Nord". Die bisherige Darstellung als Fläche für Luftverkehr mit der Zweckbestimmung Regional-Flugplatz soll in sonstiges Sondergebiet „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ geändert werden.
Die Lage des Planungsraumes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.

2. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.

3. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB soll durchgeführt werden.

4.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).

 

Sämtliche Kosten des Verfahrens sind vom Vorhabenträger zu übernehmen. Die Gemeinde wird keine finanziellen Mittel bereitstellen. Ein entsprechender öffentlich-rechtlicher Vertrag ist zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

9

0

8

0

8

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage