03.11.2020 - 11 Satzung über die 3. Änderung des B-Planes Nr. 2...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Di, 03.11.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Blank gibt einen kurzen Überblick über die Punkte, die ihm in der Beschlussvorlage aufgefallen sind, unter anderem die Einschränkung der farblichen Gestaltung der Fassade und der Ausschluss von Ferienwohnungen. Herr Konkel spricht sich gegen eine Einschränkung der Gestaltugn der Fassaden aus.
Herr Diekow erkärt, dass es in der Bauausschussberatung einige ungeklärte Punkte gab, die nun von der Gemeindevertretung entschieden werden sollen. Folgende Festlegungen müssen noch getroffen werden: - Höhe Oberkante Fußboden
- Zulassung von Gründacheindeckungen
- Zulassung von glasierten Dachflächen
- Farbgebung von Putzfassaden
- Festsetzungen zum Thema Holz (Holzbekleidung, Fachwerk, usw.)
Die Gemeindevertretung stimmt dem Vorschlag von Herrn Diekow zur Höhe der Oberkante des Fußbodens zu. Gründacheindeckungen sollen nicht zugelassen werden. Es soll keine Einschränkungen bezüglich der glasierten Dachflächen oder der Farbgebung der Putzfassaden geben. Holzhäuser sollen nicht erlaubt werden; Fachwerk ist weiterhin erlaubt.
Zur Frage, ob Ferienwohnungen zugelassen werden sollen oder nicht, stimmt die Gemeindevertretung wie folgt ab:
Anzahl der Mitglieder |
Anzahl befangener Mitglieder* |
Davon anwesend |
Ja- Stimmen |
Nein- Stimmen |
Enthaltungen |
13 |
0 |
10 |
4 |
5 |
1 |
Es wird außerdem über Regelungen zur Grundstückseinfriedung diskutiert. Für die Festlegung, dass Zäune 1,20 m und Hecken 1,80 m hoch sein dürfen, wird folgendermaßen abgestimmt:
Anzahl der Mitglieder |
Anzahl befangener Mitglieder* |
Davon anwesend |
Ja- Stimmen |
Nein- Stimmen |
Enthaltungen |
13 |
0 |
10 |
9 |
0 |
1 |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt:
- Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Eigenheimstandort Neuendorf“ der Gemeinde Wulkenzin (Anlage 1) mit der dazugehörigen Begründung (Anlage 2 - 9) wird in der vorliegenden Fassung (Entwurf vom Oktober 2020) gebilligt. Bestandteil der Begründung sind u. a. die Schallimmissionsuntersuchung vom 11.04.2019 (Anlage 3 - 4), der Artenschutzfachbeitrag vom 07.10.2020 (Anlage 6 - 8) sowie die FFH-Verträglichkeitsvorprüfung vom 08.10.2020 (Anlage 9).
2. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Eigenheimstandort Neuendorf“ der Gemeinde Wulkenzin und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs.2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten. Die Abstimmung der Nachbargemeinden hat gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu erfolgen.:
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1,2 MB
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2
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641 kB
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3
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(wie Dokument)
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566,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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417,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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6
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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7
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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8
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(wie Dokument)
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379,8 kB
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9
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(wie Dokument)
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879,3 kB
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