03.11.2020 - 10 Festlegung der Schutzziele für die Gefahrenarte...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Blank übergibt das Wort an Herrn Thiele. Dieser erklärt, dass die Gemeinde laut dem Brandschutzgesetz dazu verpflichtet ist, Schutzziele festzulegen. Es gibt hierbei gewisse Vorgaben, die durch die Gemeinde eingehalten werden müssen. Kann die Gemeinde diese nicht einhalten, muss sie ihre Einwohner darüber in Kenntnis setzen. Im Rahmen der Brandschutzbedarfsplanung wurde festgestellt, dass das Fahrzeug der Feuerwehr zu klein ist und durch ein größeres Fahrzeug ersetzt werden muss. Zurzeit hat die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde 32 aktive Kameraden. Grundsätzlich ist die Aufstellung der Feuerwehr sehr gut, sie ist aber nur gerade so ausreichend um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Das Gerätehaus der Gemeinde ist zu klein dimensioniert.

Es handelt sich um ein Haus der Größe 1, benötigt wird ein Haus der Größe 2. Herr Thiele betont noch einmal, dass die Gemeinde verpflichtet ist, den Brandschutz sicher zu stellen.

Herr Sieber fragt nach, ob die Schutzziele speziell für die Gemeinde festgelegt sind und welche Kosten auf die Gemeinde zukommen. Herr Thiele erklärt, wie die Schutzziele zustande kommen und was die Gemeinde machen muss um die Ziele einzuhalten. Er betont auch noch einmal, dass die Ziele direkt für die Gemeinde Wulkenzin erarbeitet wurden. Er gibt einige Anregungen dazu, wie man den Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr „lukrativer“ machen kann.

Herr Diekow gibt zu Bedenken, dass die Brandschutzbedarfsplanung zukünftig Fördergrundlage bzw. Fördervoraussetzung sein wird.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die in der Anlage festgelegten Schutzziele für die Gefahrenarten Brandereignis, Technische Hilfeleistung, Abwehr von Umweltgefahren (Gefahrstoffeinsatz) sowie Wassernotfällen, mit den empfohlenen Fahrzeugen – LF 20 mit TH-Zusatzbeladung und MTW.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

13

0

10

9

0

1

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage