28.07.2020 - 8 Erhöhung des Nutzungsentgeltes für Garagenstell...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Di., 28.07.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Sabine Voigt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Böhm gibt Erklärungen zu diesem Beschluss. Die 100,00 € Nutzungsentgelt ist ein Ansatz, können aber geändert werden. Es wird ganz stark vermutet, dass nicht für alle Garagen Pacht bezahlt wird.
Alle anwesenden Gemeindevertreter sind dafür, dass das Amt beauftragt wird, eine komplette Aufnahme der Garagen durchzuführen. Alle Garagen sind mit Nummern zu versehen und alle Pächter sollen erfasst werde. Dazu stehen der Gemeindearbeiter Herr Mertin und Herr Suffa zur Verfügung. Wenn alles erfasst ist soll Herr Suffa eine Liste über alle Garagennutzer für die Abrechnung Energie erhalten. Alle die eine Garage haben, aber noch nicht erfasst wurden sollen nacherfasst werden. Da nur teilweise Pachtverträge vorliegen, soll mit allen Garagenpächtern ein Pachtvertrag abgeschlossen werden.
Nach kurzer Diskussion hat sich die Gemeindevertretung entschieden, ab 01.01.2021 je Garagenstellplatz die jährliche Pacht auf 60,00 € zu erhöhen.
Die Garagenbesitzer, die noch keine Pacht bezahlt haben und auch nicht erfasst waren, sollen 4 Jahre rückwirkend die Pacht nachbezahlen.