16.06.2020 - 8 Beschluss zum Antrag der Solarfeld Ihlenfeld Gm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wiskow erläutert den Sachverhalt. Die aufgeführten Bedingungen sollen in den Ausschüssen ausgearbeitet werden: der erste Punkt geht in den Sozialausschuss, der zweite und dritte Punkt geht in den Bauausschuss, der vierte Punkt wird vom Finanzausschuss bearbeitet und der letzte Punkt soll vom Fachbereich Bau und Ordnung ausgearbeitet werden.  

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt, dem Antrag der Solarfeld Ihlenfeld GmbH & Co. KG vom 03.06.2020 auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens unter Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen stattzugeben:

  • Mitbestimmung der Gemeinde über Ort und Art der Ausgleichsmaßnahmen.
  • Mitbestimmung der Gemeinde über die Art und Umfang des zu pflanzenden Sichtschutzes um den Solarpark.
  • Mindestabstand zum Radweg von 100 Metern.
  • Der Sitz der Solarparkbetreiberfirma ist in der Gemeinde Neuenkirchen.
  • Vollumfängliche Übernahme aller Kosten im Zusammenhang mit dem Solarparkprojekt.

Die Kosten für die Bauleitplanung und Erschließung trägt der Antragsteller. Ein Rechtsanspruch für den Antragsteller auf endgültigen Erlass eines Bebauungsplanes besteht nicht.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war ein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage