12.02.2020 - 8 Beschluss Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2020

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Klose erteilt Herrn Witthaus das Wort. Herr Witthaus führt detailliert zum Sachverhalt aus.

U.a. erörtert er die Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt, erläutert die abgeschlossenen und geplanten Bau- und Investitionsmaßnahmen und gibt den Stand der liquiden Mittel bekannt.

Herr Fleischer regt an, einen festen Saldo festzulegen, um eine Sicherheit zu haben, dass die liquiden Mittel durch stetige Ausgaben nicht darüber hinweg abgeschmolzen werden. Nachfragen der Gemeindevertreter u. a. zu den Einnahmen aus Gewerbesteuern werden vom Bürgermeister und Herrn Witthaus beantwortet. Der Finanzausschuss empfiehlt die Zustimmung.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung entsprechend § 45 ff der Kommunalverfassung Mecklenburg – Vorpommern in der Fassung vom 13. Juli 2011  (GVOBl. M-V 2011 S. 777) die Haushaltssatzung für das Jahr 2020 mit folgendem Ergebnis- und Finanzhaushalt:

 

1. im Ergebnishaushalt auf

a)   einen Gesamtbetrag der Erträge von 1.519.000 EUR

              einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 1.940.900 EUR

              ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von - 412.700 EUR

 

2. im Finanzhaushalt auf

a)              einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 1.422.100 EUR

              einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 1.716.900 EUR

              einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von - 294.800 EUR

 

b)              einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 344.500 EUR

              einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 764.800 EUR

              einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von - 420.300 EUR

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 EUR

 

 

§ 4 Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf               142.200 EUR

 

 

§ 5 Hebesätze

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf 250 v. H.

 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 320 v. H.

 

2. Gewerbesteuer auf 280 v. H.

 

 

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 3,254 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

 

§ 7 Wertgrenzen

 

Nach § 4 Abs. 12 GemHVO – Doppik sind Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen zu erläutern, deren Gesamtvolumen 10.000,00 EUR übersteigt.

 

§ 8 Regelungen zur Deckungsfähigkeit

 

  1. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO – Doppik erklärt.
  2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO – Doppik erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.
  3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO – Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
  4. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt.
  5. Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Aufwendungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge vorliegen, die zunächst zu kompensieren sind. Erst darüber hinausgehende Mehrerträge können zur Deckung von Mehraufwendungen verwandt werden.

 

 

Nachrichtliche Angaben:

 

  1. Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich                                                                                                                                400.574 EUR.

 

  1. Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich                                                                                2.487.146 EUR.

 

  1. Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

beträgt voraussichtlich           6.738.466,60 EUR.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=18697&selfaction=print