28.01.2020 - 10 Beschluss zur Entnahme aus der zweckgebundenen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Blank erklärt kurz die Beschlussvorlage.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen in Höhe von 16.355,07 € zur Deckung des auf den 31.12.2016 in der Bilanz ausgewiesenen Jahresfehlbetrages.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.