24.10.2019 - 8 Beschluss über die Zustimmung zur Änderung der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Do., 24.10.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Schubert informiert die Gemeindevertretung über die Änderung im Begründungstext des Beschlusses. Der Sachverhalt wird von Frau von Klinggräff erläutert.
Herr Vohs erfragt, durch wen die Kalkulation geprüft wird. Die Prüfung erfolgt durch das Amt Neverin.
Die Gemeindevertretung möchte wissen, ob Gewässerproben entnommen werden, um das Abwasser zu prüfen. Um ein besseres Verständnis für die Höhe der Preise zu haben, wünscht sich die Gemeindevertretung bei zukünftigen Beschlüssen eine Übersicht der Preise aller amtsangehörigen Gemeinden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhof beschließt, die Anhebung der Preise für die Schmutzwasserentsorgung wie folgt:
Entgeltart | Bisheriger Preis (brutto) | Preis (brutto) ab 01.01.2020 |
Mengenpreis | 3,64 EUR/m³ | 3,83 EUR/m³ |
Abflusslose Gruben | 9,43 EUR/m³ | 11,21 EUR/m³ |
Kleinkläranlagen | 19,22 EUR/m³ | 21,57 EUR/m³ |
Begründung:
Nach § 9 Nr. 4 des Konzessionsvertrages über die öffentliche Abwasserentsorgung hat die TAB für Änderungen der Entgelte drei Monate vor dem beabsichtigten Inkrafttreten die Zustimmung der Gemeinde einzuholen.
Aus der beigefügten Kalkulation ergibt sich eine Anhebung bei der Mengengebühr für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung, bei den abflusslosen Sammelgruben und für die Kleinkläranlagen.