18.09.2019 - 11 Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusse...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Mi., 18.09.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Tina Köpsel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Saß erteilt Herrn Gruß das Wort. Eine Zusammenfassung des Jahresabschlusses für das Jahr 2016 liegt den Gemeindevertretern vor. Herr Gruß führt aus, dass laut Prüfbericht die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung nicht gegeben sind. Leider wurde dies in den Vorjahren bereits mitgeteilt und konnte bis dato nicht behoben werden. Nach kurzer Diskussion unter den Gemeindevertretern wird festgestellt, dass der Finanzausschuss die Zustimmung zum Jahresabschluss 2016 empfiehlt, aber für die kommenden Jahre die Bitte an die Verwaltung richtet, dass die im Prüfbericht aufgeführten Mängel abgestellt werden. Herr Gruß erwähnt, dass in der Vergangenheit Gespräche und Erklärungen mit der leitenden Verwaltungsbeamtin, dem Kämmerer und dem Rechnungsprüfungsamt geführt wurden, die beschrieben Mangel aber nicht abgestellt wurden bzw. auf Grund der verwendeten Software nicht abgestellt werden konnten.
Anmerkung der Verwaltung: Die Anschaffung einer neuen Finanzsoftware wurde vom Amtsausschuss des Amtes Neverin einstimmig beschlossen und wird ab dem 01.01.2020 genutzt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt gemäß § 60 Absatz 1 in Verbindung mit § 127 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S.777) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 anzuerkennen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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