12.09.2019 - 9 Beschluss über die Hauptsatzung der Gemeinde Ne...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die vorliegende Hauptsatzung mit folgenden Änderungen:

 

§ 7 „Entschädigung“
 Bürgermeister  500,00 €

  1. Stellvertreter     2,00 €
  2. Stellvertreter     1,00 €

Sollten Mindestbeträge vorgeschrieben sein, werden die Entschädigungszahlungen auf den Mindestsatz entsprechend dem Gesetz angepasst.

 

Begründung:

Bestandteil der Hauptsatzung sind die Entschädigungskriterien für den Bürgermeister, seine Stellvertreter und die Ausschüsse.

Mit der Neufassung der Entschädigungsverordnung M-V gab es eine Reihe Veränderungen, die in der vorliegenden Hauptsatzung entsprechend umgesetzt werden können bzw. müssen. Die §§ 8 und 9 müssen ungeändert übernommen werden.

Es entstehen Mehrkosten, sobald die Entschädigung für den Bürgermeister und seine Stellvertreter angehoben werden. In der Planung für 2019 ist dies nicht berücksichtigt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage